Publisher AGB

Gesonderte Teilnahmebedingungen für die Schaltung von Werbemitteln eines oder mehrerer Partnerprogramme der internetstores AG (fahrrad.de, fitness.de, CAMPZ, Livingo, bikester.at, bikester.ch, bikester.co.uk, bikester.fr, bikester.nl, fitster.ch, fitster.at, bikeunit.de, bruegelmann.de, e-ways.de)


§ 1 Bewerbung als Partner für die Teilnahme an einem oder mehreren Partnerprogrammen der internetstores AG

a) Die internetstores AG behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn die Inhalte der Partner-Werbeträger nicht den Zielverfolgungen entsprechen.

b) Die Links werden nicht auf Seiten platziert, welche folgende Inhalte enthalten: Politik, Erotik, Pornographie, Waffen, Gewalt, Drogen, strafrechtlich relevante Inhalte, Beleidigungen und rechtswidrige oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte.

c) Der Bewerber versichert, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein sowie eine Bankverbindung in Europa zu besitzen.


§ 2 Bedingungen und Verpflichtungen des Partners


a) Der Partner sichert zu, auf dem PC des zu vermittelnden Kunden Cookies erst dann zu setzen, wenn und soweit ein offizielles Werbemittel des entsprechenden Partnerprogramms der internetstores AG eingesetzt wird, das Werbemittel für den Kunden sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick vorausgeht.

b) Die Nutzung von Werbeformen wie iFrames, Pop-ups, Pop-unders, Layern oder welche die Werbemittel des entsprechenden Partnerprogramms der internetstores AG laden und ein Cookie beim User ohne dessen Mitwirkung setzen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der internetstores AG gestattet.

c) Post-View ist untersagt.

d) Das Verbreiten von Produktdaten der Internetstores AG auf unterschiedlichen Seiten ist lediglich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich, nach Bekanntgebung der einzelnen Seiten.

d) Das Verbreiten von Produktdaten der Internetstores AG auf Google Shopping / Base ist ohne vorherige Zustimmung untersagt.

e) Der Partner ist nur berechtigt, E-Mails mit Werbung des betreffenden Partnerprogramms an Dritte zu versenden, wenn er sich dies zuvor von der internetstores AG hat genehmigen lassen. Dabei verpflichtet er sich, E-Mails nur an solche Personen zu versenden, die zuvor ausdrücklich ihre Einwilligung zum Erhalt von E-Mails mit Werbung von dem jeweiligen Partnerprogramm erklärt haben. Der Partner garantiert internetstores AG, dass die jeweilige ausdrückliche Einwilligung nachgewiesen werden kann und stellt internetstores AG im Bedarfsfall den Nachweis zur Verfügung. Die Platzierung der Werbung in E-Mails ist in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als „Werbung“ kenntlich zu machen. Versendet der Partner reine Werbe-E-Mails ohne redaktionellen Inhalt, so sind diese als solche im Betreff der E-Mails zu kennzeichnen. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, E-Mails mit Werbung an Personen zu versenden, die sich vorher nicht ausdrücklich mit dem Erhalt dieser Mails einverstanden erklärt haben.

f) Das Versenden von Paid Mailings, sowie Klick-Zwang ist strengstens untersagt.

g) Das Bewerben mit Gutscheinen und/oder Gutscheincodes von dem Publisher für das entsprechende Partnerprogramm ist untersagt. Gutscheincodes dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Es sei denn, diese wurden von der internetstores AG für den/die Publisher im jeweiligen Netzwerk eingestellt und freigegeben. Gutscheinpublisher können einen Gutschein/Gutscheincode bei der internetstores AG anfordern, sofern Sie bereit sind in Höhe des Gutscheinwerts auf Ihre Provision zu verzichten.

e) Den Affiliates der Internetstores AG ist es nicht gestattet Keyword Advertising auf den Markennamen der einzelnen Shops der Internetstores AG  auf Schreibfehlervarianten sowie auf alle weiteren Begriffe, die mit dem Markennamen zusammenhängen (z.B. Markenname +Gutschein, +Angebote etc.), zu betreiben. Dies schließt auch die Nutzung der Display-URL’s , wie beispielsweise www.fahrrad.de ein.  

h) Der Partner verpflichtet sich gegenüber der internetstores AG:
Die Verwendung der Wörter- oder Wortkombinationen der unter Punkt 6 genannte Negativliste strikt zu unterlassen. Der Einsatz nicht genannter anderer Marken sowie geschützter Wörter- oder Wortkombinationen  erfolgt nicht etwa auf eigene Gefahr, sondern ist ebenfalls strikt verboten.
Werbeinserate auf Klick-Basis (google Adwords, Yahoo, MIVA etc.) zu buchen für Wörter- oder Wortkombinationen der unter Punkt 6 genannten Negativliste, wenn auf der Landingpage (Zielseite) Artikel eines Shops der internetstores AG zu sehen sind oder direkt auf die Shops weiterleitet ist zu unterlassen.
Ebenso werden die Wörter- oder Wortkombinationen der unter Punkt 6 genannten Negativliste als „auszuschließende Keywords“ (campaign negatives) in jede einzelne Kampagne eingebucht, um zu verhindern, dass google oder andere durch eine Funktion wie z.B. „weitgehend passende Keywords“ (broad match) die Inserate anzeigt, obwohl die Wörter- oder Wortkombinationen nicht gebucht wurden.

Werbeinserate auf Klick-Basis (google Adwords, Yahoo, MIVA etc.) dürfen nicht unter der sichtbaren Domain des betreffenden Shops der internetstores AG und auch nicht mit einer direkten Weiterleitung auf die entsprechende Domain gebucht werden.

Den Publisher ist es untersagt, Werbeinserate auf Klick-Basis (google Adwords, Yahoo, MIVA etc.) mit der Option „content Netzwerk“ zu buchen. Durch die Ablehnung von „content Netzwerk“ wird die Einblendung von Werbung auf beliebigen Webseiten verhindert. Falls sich auf diesen Webseiten Wörter- oder Wortkombinationen der Negativliste befinden würden, wäre das eine Markenrechtsverletzung.
Es ist zu unterlassen, Artikel/Produkte eines Shops der internetstores AG auf der Landingpage (Zielseite) anzuzeigen oder direkt auf den Shop weiterzuleiten, wenn die Suchergebnisse aus Suchmaschinen (google, msn, yahoo etc.) aus Suchanfragen zu Wörtern- oder Wortkombinationen aus der unter Punkt 6 genannten Negativliste stammen.
Es ist zu unterlassen, bei Eingabe von Wörtern- oder Wortkombinationen der unter Punkt 6 genannten Negativliste in die Suchmaske(n) der Online-Angebote, Artikel oder Werbung von Shops der internetstores AG anzuzeigen oder direkt auf den jeweiligen Shop weiterzuleiten.
Die Punkte 1. bis 5. gelten für nachfolgende Wörter- oder Wortkombinationen unserer Negativliste:

ZEG, Zweirad Einkaufs Genossenschaft, Zweirad Experten Gruppe, Pinarello, Bulls, Pegasus, NSU, FPO Bikes, Yazoo, Flyke, Centano, Katarga, Stadler, Dynamics, Rose, Rose Versand, Scott, Scott USA, Spinning, Spinning Bike, Spinningbikes, Spinning-bike, Spinning-bikes

Wortkombinationen sind alle aus mindestens zwei zusammengesetzten Wörtern möglichen Kombinationen wie z.B. ZEG Fahrrad, Bulls kaufen, Rose Fahrrad Versand etc.


§3  Vergütung

a) Anspruch auf die variable Vergütung entsteht durch die Vermittlung eines Geschäftsabschlusses, wenn die ausgelieferte Ware vom Kunden vollständig bezahlt und nicht zurückgesendet wird (Netto-Umsatz). Zu dem Netto-Umsatz zählen nicht die vom Kunden gezahlten Versandkosten, die ausgewiesene Mehrwertsteuer sowie alle optionalen Servicegebühren. Bestellungen, die vom Partner selbst über seine Partner-ID getätigt werden, sind von der Provisionszahlung ausgeschlossen.

b) Anspruch auf die fixe Lead-Vergütung entsteht durch Vermittlung einer validen Adresse mit sog. Double-Opt-In.


§4 Vertragsstrafen

a) Im Falle von Verstößen des Partners gegen die Bedingungen und Verpflichtungen aus § 2 Ziffer a, b, c, d, e oder  f (1 – 6) ist die internetstores AG berechtigt, etwaige vom Partner erzielte, noch nicht ausgezahlte Werbekostenerstattungsansprüche einzubehalten. Für den Zeitraum des Verstoßes des Partners gegen diese Verpflichtungen stehen diesem keine Werbekostenerstattungen zu, so dass internetstores AG berechtigt ist, bereits ausgezahlte Werbekostenerstattungen zurückzufordern. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch internetstores AG bleibt vorbehalten.

b) Verstöße gegen diese Bedingungen und Verpflichtungen führen zu einem sofortigen Ausschluss aus dem jeweiligen Partnerprogramm der internetstores AG.


§5 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle nichtiger oder unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen. Dies gilt ebenfalls für Regelungslücken.

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